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Kirchenaustritt

Wenn jemand die Kirche verlassen will - so hat es unser Staat vorgesehen - , soll er dies an einer neutralen Stelle tun können: im Rathaus. Bevor jemand diesen Schritt geht, sollte er allerdings mit jemanden von der Kirche gesprochen haben, damit das, was letztlich zu der Entscheidung geführt hat, auch dort bekannt wird, wo es "passiert" ist. ("Auftreten statt Austreten") Wer ausgetreten ist, hat seine Mitgliedschaft aufgekündigt und kann dann auch keinen Anspruch mehr erheben auf ein kirchliches Amt, wie z.B. als Pate.