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Patinnen und Paten

Patinnen und Paten sollen versprechen, den Täufling im Sinne des christlichen Glaubens zu begleiten. Bei Taufen soll mindestens ein Pate / eine Patin Mitglied der evangelischen Kirche sein. Ausgetretene können von ihrem eigenen Selbstverständnis her keine Pat:innen sein, können aber als Taufzeug:innen am Taufgottesdienst teilnehmen.